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Organe
Der Vorstand
 
Der Aufsichtsrat

 
Die Generalversammlung

Die Generalversammlung der Mitglieder (Anteilseigner) ist das oberste Entscheidungsgremium der Genossenschaft.

Die Mitglieder entscheiden u.a. über Satzungsänderungen, sie wählen den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Generalversammlung findet mindestens einmal pro Kalenderjahr (gleich Geschäftsjahr) statt. Sie nimmt den Bericht des Vorstandes entgegen und entlastet den Vorstand.

Die Zahl der Mitglieder ist von der Gründungsversammlung am 30.04.2009 bis heute (13. Februar 2012) auf 69 Mitglieder angestiegen.

 
Die Mitglieder

Die Mitglieder unserer Genossenschaft sind engagierte Menschen, die durch selbstbestimmtes Handeln zum Energie-Unternehmer werden und sich so dem einseitigen Einfluss der Energiekonzerne entziehen wollen.

Die Mitglieder bilden mit der Generalversammlung das oberste Gremium der Genossenschaft.

 

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