| Stromliefervertrag |
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Zwischen Ihnen und der Wärme-Strom-Gemeinschaft eG wird das Kunden-Lieferanten-Verhältnis für die Stromlieferung festgeschrieben. Dies geschieht mit dem Stromliefervertrag.
Laufzeit: Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Der Öko-Stromliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern keine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf zum Ende des Lieferjahres vorliegt. |


