| Energiesteuer Rückerstattung |
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Zum 15. Juli 2006 wurde das bis dahin geltende Mineralölsteuergesetz durch das Energiesteuergesetz abgelöst.
Mit der Neufassung des Gesetzes konnten die Vorgaben der Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom umgesetzt werden.
Das Gesetz regelt nun die Besteuerung aller Energiearten fossiler Herkunft (Mineralöle, Erdgas, Flüssiggase und Kohle) als auch der nachwachsenden Energieerzeugnisse Pflanzenöle, Biodiesel, Bioethanol und synthetische Kohlenwasserstoffe aus Biomasse als Heiz- oder Kraftstoff in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Steuerentlastung bzw. die Steuerrückerstattung richtet sich nach dem eingesetzten Brennstoff:
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