Home Förderungen und Vergütungen Energiesteuer Rückerstattung
Energiesteuer Rückerstattung

Zum 15. Juli 2006 wurde das bis dahin geltende Mineralölsteuergesetz durch das Energiesteuergesetz abgelöst.

 

Mit der Neufassung des Gesetzes konnten die Vorgaben der Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom umgesetzt werden.

 

Das Gesetz regelt nun die Besteuerung aller Energiearten fossiler Herkunft (Mineralöle, Erdgas, Flüssiggase und Kohle) als auch der nachwachsenden Energieerzeugnisse Pflanzenöle, Biodiesel, Bioethanol und synthetische Kohlenwasserstoffe aus Biomasse als Heiz- oder Kraftstoff in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Die Steuerentlastung bzw. die Steuerrückerstattung richtet sich nach dem eingesetzten Brennstoff:

  • Erdgas:                                 0,55 ct/kWh
  • Flüssiggas:                            6,06 ct/kg
  • leichtes Heizöl:                      6,135 ct/Liter
  • sonstige Heizöle:                   2,5 ct/kg
 

Partner Anzeigenteil

Banner
Banner

Kurzinfo

Am 22. März 2012 wurde in Deutschland ein neuer Rekord aufgestellt - in der Spitze erzeugten die Solaranlagen mit 16 Gigawatt Strom. Neuer Weltrekord der PV_Stromproduktion


Die noch neun deutschen AKW liefern in der Spitze rund 12,7 GW.


Auf Franz Alt's Sonnenenseiten gibt es mehr Information >>>