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Anlass zur Gründung

Ein wesentlicher Anlass zur Gründung der Wärme-Strom-Gemeinschaft eG im Jahr 2009 war die Anteilszeichnung der Schwabacher Stadtwerke (Ende 2008) am - von Dong Energy - geplanten Kohlekraftwerk Lubmin an der Ostsee bei Greifswald.

 

Ende 2009 während des laufenden Klimagipfel in Kopenhagen verkündete das dänische Energieunternehmen DONG Energy, dass Ende des Projektes in Lubmin.

 

Seit 2010 beteiligen sich die Stadtwerke Schwabach an mehreren erneuerbaren Energieprojekten wie z.B. Windpark BARD II, Windpark Zieger in der Oberpfalz, Windpark der Domnitz.

 
Der Beitritt - Mitglied werden

Ein Beitritt zur Wärme-Strom-Gemeinschaft eG erfolgt gemäß § 3 der Satzung in folgenden Schritten:

  • Antrag
  • Zulassung
  • Mitteilung über Zulassung
  • Einzahlung der Anteilskosten plus 1x Eintrittsgeld (Verwaltungspauschale)

Das Beitrittformular kann hier elektronisch als PDF-Datei heruntergeladen werden oder Sie fordern es über das Kontaktformular auf dem Postwege an.

 

Die detaillierte Satzung können Sie elektronisch hier einsehen.

 

 

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Das Grundkonzept:

 

 

 

 
Die Satzung

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Das Original der Satzung kann in den Geschäftsräumen der Wärme-Strom-Gemeinschaft eingesehen werden.

 

Eine Kopie des Original steht hier zum Download als PDF-Datei zur Verfügung. Die Dateigröße beträgt 11 MB.

Präambel der Satzung

Die Wärme-Strom-Gemeinschaft eG hat zum Ziel, ihren Mitgliedern, interessierten
Haushalten und Betrieben eine nachhaltige, umweltverträgliche, zukunftsfähige und
effiziente Energieversorgung zu möglichst kostengünstigen Preisen zu verschaffen -
sei es, indem

  • Mitglieder, interessierte Bürger/Bürgerinnen und Betriebe angeregt werden, selbst Energie-Unternehmer zu werden oder
  • Mitglieder die technische Entwicklung zur Nutzung alternativer Energien oder zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Abwärme) fördern und / oder nutzen.

Dadurch sollen Unabhängigkeit von Monopolanbietern und die regionalen
Wirtschaftkreisläufe gefördert werden.

 

Zum Schutz des Klimas und der Umwelt sollen im Bereich Energieversorgung
Ökonomie und Ökologie miteinander verbunden werden.

       

Präambel der Satzung
Die Wärme-Strom-Gemeinschaft eG hat zum Ziel, ihren Mitgliedern, interessierten
Haushalten und Betrieben eine nachhaltige, umweltverträgliche, zukunftsfähige und
effiziente Energieversorgung zu möglichst kostengünstigen Preisen zu verschaffen -
sei es, indem
• Mitglieder, interessierte Bürger/Bürgerinnen und Betriebe angeregt werden, selbst
Energie-Unternehmer zu werden oder
• Mitglieder die technische Entwicklung zur Nutzung alternativer Energien oder zur
Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Abwärme) fördern und / oder nutzen.
Dadurch sollen Unabhängigkeit von Monopolanbietern und die regionalen
Wirtschaftkreisläufe gefördert werden.
Zum Schutz des Klimas und der Umwelt sollen im Bereich Energieversorgung
Ökonomie und Ökologie miteinander verbunden werden.
 
Die Organisation

Die Organe der Genossenschaft sind:

 

A. der Vorstand
B. der Aufsichtsrat
C. die Generalversammlung

 

Mitglieder und Generalversammlung:
Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Generalversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in dieser Satzung bezeichneten Angelegenheiten, insbesondere über:

 

a) Änderung der Satzung,
b) Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts des 
    Prüfungsverbandes,
c) Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des
    Jahresüberschusses oder Deckung des Jahresfehlbetrages,
d) Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats,
e) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands

 

Vorstand
Der Vorstand besteht aus zwei bis drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Generalversammlung gewählt.

 

Aufsichtrat
Der Aufsichtsrat besteht aus drei bis sieben Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden.

 


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Kurzinfo

Mit dem kommenden Jahreswechsel treten im Energie- und Umweltbereich viele - die privaten Verbraucher betreffende - Änderungen in Kraft.

 

Betroffen sind u.a.:


  • Energieeffizienzlabel
  • Schnellerer Stromwechsel
  • Photovoltaik Einspeisevergütung
  • Neue Umweltzonen
  • Label auf PKW-Reifen (Lärm und Verbrauch)

 

Nähere Informationen bietet z.B. die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen >>> >>>