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Contracting (englisch die Kontrahierung bzw. adjektivisch vertragschließend) ist die Übertragung von eigenen Aufgaben des Rechtssubjekt auf ein Dienstleistungsunternehmen. In seiner Hauptanwendungsform des Liefer-, Anlagen-, Energie- oder Wärme-Contractings bezieht sich der Begriff auf die Bereitstellung bzw. Lieferung von Betriebsstoffen (Wärme, Kälte, Strom, Dampf, Druckluft usw.) und den Betrieb zugehöriger Anlagen.
Idee des Contractings und Geschichte Contracting basiert auf einer Idee des schottischen Erfinders James Watt. „Wir werden Ihnen kostenlos eine Dampfmaschine überlassen. Wir werden diese installieren und für fünf Jahre den Kundendienst übernehmen. Wir garantieren Ihnen, dass die Kohle für die Maschine weniger kostet, als Sie gegenwärtig an Futter (Energie) für die Pferde aufwenden müssen, die die gleiche Arbeit tun. Und alles, was wir von Ihnen verlangen, ist, dass Sie uns ein Drittel des Geldes geben, das Sie sparen.“ (James Watt, 1736–1819)
In Deutschland wurden ab etwa 1980 betriebswirtschaftliche Modelle basierend auf dem in der USA verwendeten Performance-Contracting entwickelt. Erste Modelle des Wärme- oder Liefercontractings entstanden im folgenden Jahrzehnt.
Die Entwicklung des Einsparcontractings war gleichzeitig einem Nischenmarkt vorbehalten. Im Rückblick markierte den Beginn einer größeren Aufmerksamkeit vielleicht die Einsparcontractingausschreibung der Stadt Berlin im Jahre 1996 und gleichzeitig die erste Ausschreibung auch einer kleinen Kommune, der Stadt Schwabach [1] in Franken. Weitere Meilensteine für die Entwicklung des Einsparcontractingmarktes waren die Herausgabe des Ratgebers des Umweltbundesamtes und der Leitfäden des Bundeslandes Hessen und der aktuelle Leitfaden der Deutschen Energieagentur. Besonders letzterer vermittelte im Bereich der öffentlichen Ausschreibung weitgehend Rechtssicherheit und ermöglichte erst eine weitere, wenn auch immer noch zaghafte Verbreitung dieses Contractingmodells.
Während andere Dienstleistungen rund um die Gebäudenutzung in den vergangenen zwei Jahrzehnten einen regelrechten Outsourcing-Boom erlebten (z. B. Reinigung, Sicherheitsdienste, Kantinen) konnte das Outsourcing der hausinternen Energieversorgung im Wege des Contracting nur verhältnismäßig geringe Zuwächse verzeichnen.
Für das Energie-Einsparcontracting ist mit steigenden Energiepreisen eine immer höhere Akzeptanz zu erwarten, allerdings ist mit dieser Contractingart auch bei nichtöffentlicher Vergabe immer ein relativ großer Verfahrensaufwand zu treiben. Die zum Teil sehr spezifischen Besonderheiten von technischen Vorgaben und Angebotsbewertung machen zudem eine neutrale Beratung fast unumgänglich.
Quelle: Wikipedia
Im wohnungsrechtlichen Bereich (insbesondere vermietete Mehrparteienhäuser oder Wohnungseigentum) sind zudem die Vorgaben des Mietrechtes und des Wohnungseigentumsrechtes zu beachten.
Die Wärme-Strom-Gemeinschaft eG kann aufgrund der Kooperation mit Rechtsanwältin Majchrzak-Rummel auch in diesem zentralen Punkt bei der Realisierung beraten und agieren. Insoweit ist Contracting ein Rund-um-Service bei der Wärme-Strom-Gemeinschaft eG
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