18.03.2013 - Eine vollständige Energiesteuerentlastung ist wieder möglich

gemäß Bundesgesetzblattvom 18.03.2013 hat der Bundesfinanzminister mit Mitteilung vom 14.3.2013 bekanntgemacht, dass die EU-Kommission am 22.02.2013 die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat für die Gewährung der Steuererstattung für KWK-Anlagen gemäß § 53a, Energiesteuergesetz (EnStG). Damit ist §53a, EnStG mit Wirkung vom 1.4.2012 in Kraft getreten. Damit ist auch rückwirkend bis zu diesem Zeitpunkt Rechtsicherheit gegeben für die Steuererstattung beim  Betrieb der betroffenen KWK-Anlagen.

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RA Angelika Majchrzak-Rummel

Referenzen Kurzinfo

Referenzobjekt 2012-011

 

Filiale Büchenbach der Raiffeinsenbank Roth-Schwabach. Das Gebäude hat Misch-Nutzung, da sich neben der Bankfiliale auch einige Miet-Wohnungen im Gebäude befinden.

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